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Häufig gestellte Fragen
Bei körperlichen Beschwerden benötigen Sie für die Physiotherapie grundsätzlich eine Verordnung. Möchten Sie die Physiotherapie präventiv in Anspruch nehmen, ist eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich.
Ich arbeite als Wahltherapeut. Das bedeutet, dass Sie die Behandlung zunächst selbst bezahlen und von mir eine Hornorarnote erhalten.Diese können SIe anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und eine Kostenrückerstattung beantragen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse.
Bitte bringen Sie folgende Dinge mit:- Ärztliche Verordnung
- Aktuelle Befunde (falls vorhanden)- Bequeme Kleidung- Großes Handtuch
Zu Beginn besprechen wir Ihre Beschwerden und Ihre persönlichen Therapieziele. Anschließend erfolgt eine körperliche Untersuchung.Darauf aufbauend beginnen wir mit der Behandlung und besprechen passenden Übungen für zu Hause.
Nein. Die Verordnung gibt die maximale Anzahl der vorgesehenen Therapieeinheiten an. Wie viele Termine tatsächlich notwendig sind, besprechen wir gemeinsam im Verlauf der Therapie.
Termine können bis spätestens 24 Studen vorher abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Ja. Ein Therapeutenwechsel ist grundsätzlich möglich. Eine ärztliche Verordnung kann auch auf mehrere Physiotherapeuten aufgeteilt werden.
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