Häufig gestellte Fragen
Meistens Ja, sobald körperliche Beschwerden vorliegen, dürfen PhysiotherapeutInnen grundsätzlich nur auf Basis einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Ausnahme: Haben Sie keine Beschwerden und möchten präventiv eine Therapie in Anspruch nehmen, funktioniert dies auch ohne Verordnung.
Ich bin Wahltherapeut - Sie bekommen von mir eine Rechnung, die Sie zunächst privat zahlen müssen. Anschließend können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen ca. %50 oder mehr zurück (je nach Krankenkasse).
Bitte nehmen Sie folgende Dinge mit:
- ärztliche Verordnung - aktuelle Befunde (falls vorhanden)
- bequeme Kleidung
- großes Handtuch
Zunächst möchte ich in einem Erstgespräch herausfinden, welche Beschwerden Sie zu mir führen und gemeinsam mit Ihnen ein Therapieziel definieren.
Anschließend folgt eine körperliche Untersuchung, damit ich abschätzen kann welche Ursache(n) den Beschwerden zugrunde liegen (Schwäche, Beweglichkeitsdefizite, etc.).
Im letzten Teil der ersten Einheit möchte ich Ihnen schon eine/mehrere Übungen mitgeben, die Sie bis zum nächsten Mal selbstständig zuhause nachmachen können.
Nein, es bedeutet lediglich, dass sie 10x Physiotherapie in Anspruch nehmen KÖNNEN. Sie können die Therapie jederzeit von sich aus oder in Absprache mit dem/der Therapeuten/in beenden.
Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Therapeutenwechsel zu machen. Sie können eine Verordnung auf mehrere TherapeutInnen aufteilen. Es kann natürlich vorkommen, dass Sie mit einer Betreuung/Behandlung unzufrieden sind oder dass vielleicht einfach die Chemie nicht stimmt.
